So viel sei verraten :
Flächen, die begangen werden, müssen so beschaffen sein, dass Personen nicht stürzen oder sich anderweitig verletzen können. Dies schließt ein, dass
Arbeitsplätze und Spielflächen... ... gefahrlos erreicht und verlassen werden können,
Böden von Produktionsstätten und Aufbauten frei von Stolperstellen und Splittern sowie fugendicht ausgeführt sind,
aus mehreren Bauteilen bestehende Aufbauten gegen Auseinandergleiten gesichert sind,
auf den Boden lose aufgelegte Flächen nicht über den Rand dieses Bodens hinausragen,
... ...
betriebsbedingte Spalten im Boden nicht breiter als 20 mm sind,
betriebsbedingte Öffnungen von mehr als 20 mm Breite so abgedeckt sind, dass keine Unebenheiten entstehen.